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  • Mietbedingungen

Zu Ihrer und unserer Sicherheit

Im Anschluss finden Sie die allgemeinen Mietbedingungen für das Waumobil:

  1. Vertragsabschluß

Vertragspartner dieses Mietvertrages sind der umseitig genannte Mieter und Vermieter. 

  1. Im Mietpreis enthaltene Leistungen

Wartung, Ölverbrauch und Verschleißreparaturen; Ausstattung des Wohnmobils nach Inventarliste, pro Miettag sind 300km frei, Mehrkilometer werden mit 0.25€ / km verrechnet, ab 15 vollen Miettagen (An- und Abreisetag werden als halbe Miettage gezählt) werden keine Mehrkilometer verrechnet; Kfz Haftpflichtversicherung mit 1200 € Selbstbeteiligung bei Vollkaskoschaden, 300 € Selbstbeteiligung bei Glasschaden und 0 € Selbstbeteiligung bei Elementarschaden.

  1. Reservierungen

Reisemobilreservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung des Mietvertrages verbindlich. Bei Nichteinhaltung von Zahlungsfristen ist der Vermieter an die Vermietung bzw. den Mietvertrag nicht mehr gebunden. 

  1. Zahlung und Fristen

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung wird die Anzahlung von 30% des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen fällig, spätestens 30 Tage vor Reisebeginn ist der Restbetrag zzgl. Kaution sowie Service- und Reinigungspauschale fällig und auf das Konto des Vermieters zu überweisen.

Die einmalige Servicepauschale pro Miete beträgt 130,- €, die einmalige Reinigungspauschale 120,- €.

Nach Zahlungseingang gilt die Buchung als fixiert. 

 

  1. Stornokosten

Tritt der Mieter vor vereinbartem Mietbeginn vom Vertrag zurück, berechnen wir in jedem Fall folgende Stornokosten: 

* bis 60 Tage vor Mietbeginn 20%, bis 30 Tage vor Mietbeginn 50%, ab dem 29. Tag vor Mietbeginn 100% der mit dem Mietvertrag anfallenden Gesamt-kosten.
Die Nichtabnahme des Fahrzeuges gilt als Rücktritt. Stornierungen bedürfen der Schriftform.

Die Nichtabnahme des Fahrzeuges gilt als Rücktritt. Stornierungen bedürfen der Schriftform.

  1. Kaution

Der Mieter hinterlegt bei Übernahme des Fahrzeuges eine Kaution in Höhe von 1200 €. Die Kaution wird bei einwandfreier Rückgabe des Fahrzeuges an den Mieter zurückgegeben. 

  1. Fahrzeugübernahme und –Rückgabe

Übergabe und Rücknahme des Fahrzeuges erfolgt ausschließlich an dem im Mietvertrag vereinbarten Übergabeort. Eine Zustellung bzw. Abholung durch den Vermieter erfolgt in keinem Fall.

(optional) Eine Möglichkeit ihr Fahrzeug während der Mietdauer gesichert unterzustellen ist vorhanden und wird mit einem Tagessatz von 6,50 € verrechnet.

Der Mieter ist für die Rückgabe des Fahrzeugs in dem Zustand verantwortlich, in dem er es vom Vermieter übernommen hat.

Das Mietfahrzeug ist vom Mieter in einem besenreinen Zustand zu retournieren. Die Toilette und der Fäkalientank müssen geleert und gereinigt sein. Bei nicht gereinigter / geleerter Toilette berechnen wir für die Reinigung pauschal 160.- €.

Der Grauwassertank des Fahrzeuges ist zu leeren.

 
  1. Ausschluss von Ersatzleistungen

Bei nicht rechtzeitiger Übergabe oder Ausfall des Mietfahrzeuges besteht kein Anspruch des Mieters auf Stellung eines Ersatzfahrzeuges und/oder Weiterbeförderung.  

  1. Haftung des Vermieters und Haftungsbeschränkung

Der Vermieter haftet für reine Verschleißschäden, welche der Mieter nicht schuldhaft verursacht hat, sowohl wie für Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für nicht durch Versicherungen gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des zweifachen Mietpreises. Alle weitergehenden Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. 

  1. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet bei von ihm oder einem berechtigten Fahrer verschuldeten Unfallschaden bis zu den in Punkt 2 dieser Allgemeinen Mietbedingungen aufgeführten Selbstbeteiligungen. Er haftet unbeschränkt bei grober Fahrlässigkeit, durch Alkohol bedingte Fahruntüchtigkeit, Missachtung von max. Durchfahrtshöhen bzw.-breiten, Fahrerflucht oder Schäden, welche dadurch entstehen, dass ein nicht berechtigter Fahrer das Fahrzeug nutzt. Der Mieter haftet auch für Bußgelder und Ordnungsvergehen die während der Mietzeit entstehen oder nach Mietende noch zugestellt werden. 

  1. Berechtigte Fahrer

Das Mindestalter des Mieters/berechtigten Fahrers muss 25 Jahre betragen. Er muss zudem einen gültigen Führerschein (kein Führerschein auf Probe) für Fahrzeuge bis 3.5 Tonnen besitzen. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag genannten Fahrern geführt werden. 

  1. Sorgfaltspflicht des Mieters

Der Mieter hat für die Kontrolle von: Reifendruck –Kühlwasser –Motorölstand – allgemeine Betriebssicherheit zu sorgen und ggf. nachzufüllen. Schäden, die auf mangelnden Reifendruck, oder zu geringen Kühlwasser- oder Motorölstand zurückzuführen sind, gelten in jedem Fall als grob fahrlässig vom Mieter herbeigeführt. Der Mieter haftet für diese Schäden unbeschränkt.

  1. Verbotene Nutzung

Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen mit Ausnahme der mitgeführten Campinggasflaschen, zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten. Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge; das Rauchen ist demnach im gesamten Fahrzeug nicht gestattet. Die Mitnahme von Haustieren ist gestattet. 

  1. Zugelassener Fahrbereich

EUROPA mit Ausnahme der Türkei und mit Ausnahme von Krisenregionen. 

Das Fahrzeug ist mit einer gültigen Österreich-Autobahn-Vignetten ausgestattet. Sämtliche anfallenden Maut u.ä. Gebühren sind vom Mieter zu tragen.

  1. Reparaturen

Reparaturen, welche notwendig werden um die Betriebs/ Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu einem Betrag von 100 € ohne Verständigung des Vermieters durchgeführt werden. Reparaturkosten die den Betrag von 100.- € übersteigen, sind dem Vermieter vor Durchführung der Arbeit mitzuteilen. Alle Reparaturen müssen in dem Fahrzeug entsprechenden Fachwerkstätten durchgeführt werden. Erstattungsfähige Reparaturkosten übernimmt der Vermieter ausschließlich gegen Vorlage von ordentlichen Belegen. 

Allgemeine Mietbedingungen 

  1. Ausfall des Fahrzeuges während der Nutzung

Fällt das Fahrzeug während der Nutzung durch den Mieter aus, und eine Reparatur am Ort ist nicht möglich um die Reise fortzusetzen, muß die Rückreise des Mieters und seiner Mitfahrer mit dem Vermieter abgesprochen werden. Jede andere Entscheidung des Mieters bedarf der Abstimmung mit dem Versicherer wie dem Vermieter. Es erfolgt Kostenerstattung des reinen Mietpreises ab nachgewiesenem Nutzungsausfall des Fahrzeuges. Weitergehende Forderungen, insbesondere für "entgangene Urlaubsfreuden", sind ausdrücklich ausgeschlossen (siehe auch Punkt 9). 

  1. Verspätete Rückgabe des Fahrzeuges

Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeuges berechnen wir pro angefangener Stunde € 20,00, ab 4 Stunden den doppelten Mietpreis je Verspätungstag. 

  1. Verhalten bei Unfällen

Bei Unfällen ist auf jeden Fall die Polizei einzuschalten. Der Mieter hat einen Unfallbericht zu erstellen. Der Vermieter ist zu benachrichtigen.

  1. Schlussbestimmung

Sollte einer der Punkte ganz oder in Teilen ungültig sein oder geltendem Recht nicht entsprechen, bleiben alle anderen Punkte hiervon in ihrer Gültigkeit unberührt. 

  1. Allgemeine Bestimmungen

21.1 Für diesen Vertrag gilt österreichisches Recht. 

21.2 Die Aufrechnung des Kunden gegen Forderungen des Vermieters ist unzulässig, es sei denn, diese sind unbestritten, rechtskräftig festgestellt und stehen mit dem Vertragsverhältnis in unmittelbarem rechtlichem Zusammenhang. 

21.3 Sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag gelten auch zu Gunsten und zu Lasten des berechtigten Fahrers, der den Vertrag mit zu unterfertigen hat, einschließlich der Haftung für das Entgelt und für sonstige Ansprüche, wobei mehrere Mieter/ Lenker zur ungeteilten Hand mit dem Kunden haften. 

22.Gerichtsstand und Schriftform

22.1 Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt gem. § 104 JN die Zuständigkeit des Bezirks- oder Landesgerichtes  Eisenstadt  (je nach Höhe des Streitwertes) als ausschließlich vereinbart.

22.2 Für Konsumenten gilt der Gerichtsstand des§ 14 Konsumentenschutzgesetz. 

22.3 Neben dem schriftlichen Vertrag und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen keine mündlichen Abreden, es gilt daher nur das schriftlich Vereinbarte. Gegenüber Konsumenten gilt diese Einschränkung nicht, jedoch erklärt der Vermieter, nur schriftliche Verträge abzuschließen. 

Kontakt

Abholadresse Wohnmobil/e

Hauptstraße 104
7062 St. Margarethen im Burgenland

Einfahrt direkt hinter der Tankstelle - zwischen Tankstelle und Heurigen "Moorhof"

Tel.: +43 (0)650 220 68 49
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